Existenzgründungsberatung (Fortsetzung der Startseite)
Existenzgründung bedeutet „Realisierung der beruflichen Selbständigkeit“.
Diese Realisierung hängt immer mit vielen Faktoren zusammen, welche vor und während der Selbständigkeit berücksichtigt werden müssen, damit die ausgeübte Tätigkeit auch zum Erfolgsfaktor wird.
Unsere Vorgehensweise um Ihnen bei der Existenzgründung behilflich zu sein stellt sich wie folgt dar:
Bei einem ersten Beratungsgespräch haben Sie die Möglichkeit, sich über erste Schritte in Bezug auf eine Selbständigkeit zu erkundigen.
Was müssen für Qualifikationen vorliegen, wo melde ich meine Tätigkeit an, ist meine Geschäftsidee überhaupt realisierbar, wie bin ich versichert, kann ich finanziell unterstütz werden und, und, und?
Als nächstes wird ihre Geschäftsidee von uns auf Ihre Tragfähigkeit geprüft bzw. analysiert. Dazu werden sowohl die zukünftigen betriebswirtschaftlichen Aspekte ihres Unternehmens als auch die privaten Verhältnisse mit einbezogen.
Natürlich unterliegen wir der Verschwiegenheit, so dass Ihre Daten nur für unsere Prüfung verwendet werden.
Über die Analyse der Tragfähigkeit erhalten Sie einen detaillierten schriftlichen Bericht. Sollte Ihre geplante Selbständigkeit realisierbar sein, werden weitere Termine folgen, um die Gründung vorzunehmen und Sie insbesondere in der Anfangsphase zu begleiten.
Hierzu gehören zum Beispiel die Prüfung und Beantragung von finanziellen Gründungshilfen, die Anmeldung der Tätigkeit, das Ausfüllen von Fragebögen, Klärung des Versicherungsschutzes, Hilfestellung im Bereich der kaufmännischen Anforderungen etc.
Die Realisierung einer Selbständigkeit ist auch für Leistungsempfänger von ALG I oder Hartz IV möglich.
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